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Autokauf in den Beitrittsländern
 

Kauf eines Neuwagens
 
Neu heißt: Lieferung und erste Inbetriebnahme liegen nicht mehr als 6 Monate auseinander bzw. mit dem Auto wurden weniger als 6.000 Kilometer gefahren.
 

Billiger als in österreich?

Es kann davon ausgegangen werden , dass vor allem die Nettopreise für Kleinwägen in den Beitrittsländern billiger sind als in österreich. Bei den größeren Autos dürften die Preise jedoch ähnlich wie in österreich sein.
Die Rabatte werden in den Beitrittsländern geringer sein als in österreich. Vermutlich dürften sich die Rabatte auch in österreich in Zukunft verringern.
 

Ausstattung

Die Autos sind oft unterschiedlich ausgestattet. Achtung: Modelle und Ausführungen sind nicht immer die selben wie in österreich. Die Ausstattungen unterscheiden sich zu den in österreich angebotenen oft erheblich. Meist wird weniger angeboten wie in österreich (zB Klimaanlage). Darauf sollte der Konsument beim Kauf jedenfalls achten.
 

Steuer

Die Mehrwertsteuer in den Beitrittsländern wird bei Neuwägen rückerstattet und ist daher vom Bruttoverkaufspreis abzuziehen. Die Mehrwertsteuer beträgt in Tschechien 22 %, Slowakei 19%, Slowenien 20%, Ungarn 25%. Achtung: Es gibt jedoch Abgaben, die nicht zurückerstattet werden. So gibt es beispielsweise in Ungarn eine „Registrierungsgebühr“, die bei der Autoausfuhr nicht zurückerstattet wird.

Bei der Einfuhr nach österreich ist die österreichische Mehrwertsteuer (20 Prozent) zu entrichten und die NOVA. Zu beachten sind auch die Nebenkosten beim Kauf Transportkostenbeiträge, überstellungskennzeichen, Kurzhaftpflichtversicherung, Reise- und überstellungskosten etc.
 

Gewährleistung

Wenn beim Auto irgendetwas nicht in Ordnung ist (Mangel), gelten auch in den EU-Beitrittsländern die in der EU vorgesehenen Gewährleistungsrechte. Dh, Sie können vom Verkäufer (Händler) verlangen, dass das Auto repariert oder ausgetauscht wird.

Dies wird im Ausland nicht so leicht möglich sein wie in österreich. Es kann ein Sprachproblem geben (auch wenn man davon ausgehen kann, dass die grenznahen Autohändler alle gut Deutsch sprechen).

Das Recht auf Gewährleistung haben Sie noch zwei Jahre nach Kauf des Autos. Allerdings ist zu beachten, dass nur in den ersten sechs Monaten nach dem Verkauf der Verkäufer die Nachweispflicht hat, dass der Mangel schon beim Verkauf des Autos vorhanden war. Danach hat der Käufer die Beweislast, was unter Umständen zu teuren Sachverständigengutachten führt.
 

Garantie

Einfacher ist es, die Werksgarantie des Herstellers in Anspruch zu nehmen, die Sie beim Kauf eines Neuwagens bekommen: Mit dieser Herstellergarantie können Sie zu jeder Reparaturwerkstätte des Herstellers in österreich gehen. Allerdings decken die Garantien in den meisten Fällen nicht alle Gewährleistungsrechte ab. Sie sind oft kürzer als die gesetzliche Gewährleistungsfrist, eine Reparatur ist für den Konsumenten manchmal mit zusätzlichen Kosten (Selbstbehalt) verbunden.
 

Kauf eines Gebrauchtwagens

Der Austausch der Ware erfolgt auf Basis der Garantie nur selten. Preisminderung und Rückabwicklung des Vertrags (Ware zurück, Preis zurück) so gut wie nie. "Gebraucht" heißt: zwischen Lieferung und erster Inbetriebnahme liegen mehr als 6 Monate und mit dem Auto wurden mehr als 6.000 Kilometer gefahren)

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens zahlen Sie an den ausländischen Händler die Mehrwertsteuer des Kauflandes. In österreich ist dann keine Mehrwertsteuer mehr fällig. Allerdings muss die NOVA bei der erstmaligen Zulassung in österreich bezahlt werden.

Besonders ist darauf zu achten, ob das Fahrzeug bereits über eine EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) verfügt, denn dadurch wird die Typisierung und Zulassung des Fahrzeuges in österreich wesentlich erleichtert. Liegt keine EU-Betriebserlaubnis vor so muss das Auto beim Amt der zuständigen Landesregierung einzelgenehmigt werden. Das trifft häufig auf Autos zu, die älter als 8 Jahre sind. Einzelgenehmigungen können nicht nur zeitaufwendig sondern auch recht teuer werden.
 

 

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