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ohne EG-übereinstimmungsbescheinigung

Bei der Einfuhr eines Fahrzeuges ohne EG-übereinstimmungsbescheinigung kann es je nach Alter des Fahrzeuges zwingend sein, dass Sie vom Schweizer Generalimporteur der Fahrzeugmarke eine Lärm-/Abgasbestätigung einholen müssen. Kann der Importeur die erforderlichen Bestätigungen nicht liefern, müssen die Messungen bei einer offiziellen Prüfungsstelle (Abgasmessung bei der EMPA in Dübendorf oder bei der Ingenieurschule in Biel; Lärmmessung: Anmeldung bei uns - Prüfungsort: Knonau oder Frutigen) vorgenommen werden. Für Dieselfahrzeuge ist zusätzlich der Nachweis über die Rauch- bzw. Partikelemission zu erbringen. Beachten Sie, dass diese Messungen kostspielig und sehr zeitaufwendig sind. Wir raten Ihnen eine Abklärung beim Schweizer Generalimporteur an.

Für die Anmeldung zur Prüfung und für die Zulassung benötigen Sie ausserdem folgende Unterlagen:

  • · Befreiung von der Typengenehmigung durch das Bundesamt für Straßen (Gesuchsformulare erhalten Sie beim Zoll oder bei uns). Die Befreiung ist nur bei Fahrzeugen erforderlich, deren ordentliche 1. Inverkehrsetzung im Ausland mindestens 24 Monate vor der Einfuhr in die Schweiz erfolgte.
  • · Technische Daten: Motor (Anzahl Zylinder, Hubraum, Leistung, Drehzahl der höchsten Motorleistung, Angaben über das Garantiegewicht und die Höchstgeschwindigkeit. Die Werte sind aus folgenden Unterlagen zu entnehmen: Bestätigung des Fahrzeugherstellers oder des Inhabers der schweizerischen Typengenehmigung, ausländische Zulassungspapiere, Fahrzeugbrief, „Note descriptive“, Herstellerschild, Betriebsanleitung
  • · Original-Versicherungsnachweis einer schweizerischen Haftpflichtversicherungs-Gesellschaft.
  • · Prüfbericht (Form. 13.20A) zollamtlich abgestempelt
  • · Zolldeklaration für die Einfuhr (Form. 11.01 oder 11.03), quittiert oder zusammen mit Vorlage der Zoll-/MWSt-Quittung
  • · Allenfalls vorhandene Zollbewilligungen (Form. 18.44, 18.45, 18.46, 15.30 oder 15.40)
  • · Das Datum der ersten Inverkehrsetzung im Ausland (nicht das Herstellungs- oder Verkaufsdatum), für Fahrzeuge, die bereits im Verkehr waren (Zulassungspapiere, „Registration card“ für USA-Fahrzeuge)
  • · Abgas-Wartungsdokument mit den erforderlichen Eintragungen für Motorwagen mit 1. Inverkehrsetzung ab 1.1.1976 (Bezugsquelle: Vereinigung der Schweizer Automobil-Importeure [VSAI], Postfach 5353, 3001 Bern (Tel. 031 306 65 65, Fax 031 306 65 60, e-mail: info@auto-schweiz.ch oder bei der entsprechenden Markenvertretung.

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