"DIE PICKERLüBERPRüFUNG"
In österreich müssen alle Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit, Betriebssicherheit und Umweltverträglichkeit überprüft werden (§ 57a KFG Begutachtung). Diese wiederkehrende Begutachtung soll garantieren, dass nur sichere und umweltverträgliche Fahrzeuge unterwegs sind. Durchgeführt wird sie von Werkstätten, die speziell hierzu ermächtigt sind, von den Autofahrerclubs und den Landesprüfungsstellen. Nach der überprüfung ist darüber ein Gutachten auszustellen und eine Begutachtungsplakette ("Pickerl") auszuhändigen. Diese ist gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen. Die Plankette muss auf das Kennzeichen des Zulassungsbesitzers ausgestellt sein und das Datum der nächsten Begutachtung ausweisen. Das Gutachten als auch das "Pickerl" gelten als öffentliche Urkunden. Der Zulassungsbesitzer muss die wiederkehrende Begutachtung durchführen lassen, wobei der Zulassungsschein vorzulegen ist. Bestehen Zweifel über den Zustand des Fahrzeuges, kann auch die Vorlage des Typenscheins oder des Bescheides über die Einzelgenehmigung verlangt werden. überprüfungstermin ist der Monat der ersten Zulassung, auch wenn diese im Ausland erfolgte. Und zwar drei Jahre nach der ersten Zulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und ein Jahr nach der zweiten und nach jeder weiteren Begutachtung. Die Begutachtung muss im Zeitraum von einem Monat vor und bis vier Kalendermonate nach dem Monat der Erstzulassung durchgeführt werden.
Umfang der überprüfung Begutachtet werden Ausrüstung, Beleuchtung, Sicherheitseinrichtungen, Fahrgestell und Karosserie, Motor, Bremsen Reifen und Räder.
Pickerlüberprüfung bei Oldtimern Historische Kraftfahrzeuge mit einem Baujahr vor 1960 müssen diese Begutachtung alle zwei Jahre vornehmen lassen.
Gesamtzustand des Fahrzeuges Das Pickerl sagt nichts über den Gesamtzustand des Autos aus, denn das Fahrzeug wird nur am Tag der Begutachtung auf die Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit überprüft. Aus dem Prüfgutachten können sich allerdings etwaige Mängel, die im Rahmen der überprüfung aufgetreten sind, ergeben. Außerdem muss der Tachometerstand und das Datum der überprüfung angegeben sein. Ohne Pickerl und letztem (gültigen) Prüfgutachten kann ein Auto nicht angemeldet werden.
|